Die Abfolge 24 Stunden / 72 Stunden / 1 Monat ist eine besonders prüfungsrelevante Tatsache.
Frühwarnung innerhalb von 24 Stunden, Meldung innerhalb von 72 Stunden, Abschlussbericht innerhalb eines Monats – die Falle besteht darin, die Fristen zu verwechseln oder sie mit anderen EU-Meldevorschriften durcheinanderzubringen.