Anwendungsbereich des DMA: nur Gatekeeper, nicht alle Plattformen
Der DMA richtet sich an Gatekeeper-Plattformen, um faire digitale Märkte zu gewährleisten; die Prüfungsfalle besteht in der Annahme, dass er für jeden Online-Dienst gilt.
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Der DMA ist keine allumfassende Regelung für jeden Online-Dienst. Er konzentriert sich ausschließlich auf eine kleine Gruppe mächtiger Plattformen, die als Gatekeeper fungieren – denken Sie an die größten Technologieunternehmen wie Google, Apple oder Meta. Wenn in einer Frage eine beliebige E-Commerce-Website oder ein soziales Nischennetzwerk genannt wird, fällt diese Plattform mit ziemlicher Sicherheit nicht in den Anwendungsbereich des DMA. Der Kerngedanke sind faire und bestreitbare digitale Märkte, nicht Verbraucherschutz oder Datenschutz (dafür ist die GDPR zuständig).
Um eine Fangfrage zu erkennen, prüfen Sie die Größe der Plattform: Der DMA gilt nur für Plattformen, die erhebliche Auswirkungen auf den Binnenmarkt haben, eine starke Vermittlerposition einnehmen und über eine gefestigte und dauerhafte Position verfügen (in der Regel mehr als 45 Millionen monatlich aktive Nutzer in der EU). Wenn das Szenario ein kleines Start-up oder einen regionalen Dienst beschreibt, können Sie diese Antwort ausschließen. Denken Sie außerdem daran, dass es beim DMA um Marktgerechtigkeit geht – werden in der Frage Datenschutzverletzungen oder Einwilligungen erwähnt, ist wahrscheinlich die GDPR und nicht der DMA gemeint.
Ein schneller gedanklicher Test: Fragen Sie sich: „Könnte diese Plattform ohne Weiteres durch einen Wettbewerber ersetzt werden?“ Wenn ja, ist sie kein Gatekeeper. Denken Sie als Merkhilfe an die „Big Five“ der Technologiekonzerne und lassen Sie den Rest außer Acht. Wenn in der Frage eine Plattform genannt wird, von der Sie noch nie gehört haben, handelt es sich wahrscheinlich nicht um einen Gatekeeper – der DMA gilt daher nicht.
Worum geht es beim DMA hauptsächlich?
Um Gatekeeper-Plattformen und faire, bestreitbare digitale Märkte.