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Profil des AuswahlverfahrensVerifiziert 31 Jul 2026

Leitfaden zum Auswahlverfahren und geändertes Testprofil

Unabhängiges Training. Die amtliche Bekanntmachung und die Mitteilungen von EPSO sind maßgeblich.Offizielle Bekanntmachung öffnen
Alle 12 Module

Überblick

Geändertes Testprofil mit 24 Sprachen, exakten Zeitvorgaben, Rangfolgeverfahren, Zulassungskriterien und dem rechtlichen Stichtag 28. Mai 2024.

Modulstatus

  • Bereich: Profil des Auswahlverfahrens
  • Zuletzt überprüft: 2026-07-31
  • Rechtlicher Stichtag: Vor dem 28. Mai 2024 verabschiedete Rechtsvorschriften.
  • Geltungsbereich: Unabhängige Vorbereitung auf das Auswahlverfahren; maßgeblich sind stets die offiziellen Quellen.

Das für das Auswahlverfahren tatsächlich maßgebliche Profil

Mit EPSO/AD/403/23 wurden AD7-Beamtinnen und -Beamte in zwei Fachgebieten eingestellt. Für Fachgebiet 1, Krisenmanagement, wurden 168 erfolgreiche Bewerberinnen und Bewerber gesucht. Für Fachgebiet 2, Migration und innere Sicherheit, wurden 118 gesucht. Bewerberinnen und Bewerber konnten sich nur für ein Fachgebiet bewerben.

Die ursprünglichen Tests von 2023 wurden nach schwerwiegenden technischen Problemen annulliert. Die Änderungsbekanntmachung C/2024/3224 eröffnete die Bewerbungsphase erneut, verpflichtete alle Bewerberinnen und Bewerber dazu, sämtliche Tests nochmals abzulegen, führte die vollständige Regelung mit 24 Sprachen ein und ersetzte die Fallstudie durch einen schriftlichen Test. Die Reservelisten wurden am 11. August 2025 veröffentlicht. Diese Wissensdatenbank behandelt daher das geänderte Verfahren und nicht den inzwischen ersetzten Testdurchgang von 2023.

Genaue Testmatrix

TestSpracheFragenDauerPunktzahlMindestpunktzahlFunktion
Sprachlogisches DenkenSprache 12035 Min./2010/20Zulassungshürde: bestanden/nicht bestanden
ZahlenverständnisSprache 11020 Min./1010/20 zusammenZulassungshürde: bestanden/nicht bestanden
Abstraktes DenkenSprache 11010 Min./10zusammen mit ZahlenverständnisZulassungshürde: bestanden/nicht bestanden
Fachbezogener Multiple-Choice-TestSprache 23040 Min./3015/30bestanden/nicht bestanden und Rangfolge
Schriftlicher TestSprache 2aufgabenbasiert45 Min./105/10Zulassungshürde: bestanden/nicht bestanden

Für Sprache 1 waren mindestens Kenntnisse auf Niveau C1 erforderlich. Sprache 2 musste eine andere Amtssprache der EU sein und mindestens auf Niveau B2 beherrscht werden. Gemäß der Änderungsbekanntmachung konnten die Bewerberinnen und Bewerber zwei beliebige der 24 Amtssprachen der EU wählen.

Reihenfolge der Bearbeitung

Der fachbezogene Multiple-Choice-Test war der einzige Test, der für die Rangfolge maßgeblich war. EPSO bearbeitete die schriftlichen Arbeiten und prüfte die Zulassung in absteigender Reihenfolge der Ergebnisse im fachbezogenen Multiple-Choice-Test und bezog dabei höchstens 1.5-mal so viele Personen ein, wie Plätze vorgesehen waren: bis zu 252 Bewerberinnen und Bewerber im Krisenmanagement und 177 im Bereich Migration und innere Sicherheit. Das bloße Erreichen von 15/30 garantierte nicht, dass eine schriftliche Arbeit bewertet wurde.

Im schriftlichen Test wurde die schriftliche Kommunikationsfähigkeit bewertet, nicht das Fachwissen oder die Sprachbeherrschung. Für beide Fachgebiete wurde dasselbe vorab veröffentlichte Quelldokument verwendet. Die fünf Bewertungsschwerpunkte waren logischer Aufbau, Prägnanz, Klarheit, Anpassung an Zielgruppe und Zweck sowie die effektive Nutzung der bereitgestellten Informationen.

Abgrenzung der Fachgebiete

Fachgebiet 1 umfasste Katastrophenschutz; Notfall-, Katastrophen- und Krisenmanagement; Vorsorge und Reaktion; internationale Koordinierung; Migrations- und Flüchtlingskrisen; betriebliche Kontinuität; Gesundheitskrisen; humanitäre Hilfe; Sicherheitsvorfälle sowie konsularische Krisen.

Fachgebiet 2 umfasste Migration, Asyl und internationalen Schutz; Grenzen und Visa; Terrorismusbekämpfung und gewalttätigen Extremismus; Korruption, Drogen und schwere organisierte Kriminalität sowie die Zusammenarbeit von Strafverfolgungs- oder Polizeibehörden.

Historischer rechtlicher Stichtag

EPSO stellte später klar, dass die Bewerberinnen und Bewerber Rechtsvorschriften berücksichtigen sollten, die vor dem 28. Mai 2024 erlassen wurden. Betrachten Sie dies als feste zeitliche Grenze. Eine nach diesem Datum erlassene Vorschrift mag heute relevant sein, darf aber nicht stillschweigend die für diesen Feldtest maßgebliche Fassung ersetzen.

Offizieller Status