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Teil 1 - Aufbau des Auswahlverfahrens

2. Zulassung, Sprachen und Testabfolge

Allee Kapitel

Überblick

Die Auswahlabfolge dient dazu, interne Bewerberinnen und Bewerber der Kommission zunächst nach dienstrechtlicher Zulassung und Sprache, dann nach dem Ergebnis des fachbezogenen MCQ-Tests, anschließend nach der endgültigen Zulassung hinsichtlich Qualifikationen und Berufserfahrung und schließlich nach der Rangfolge im mündlichen Test zu filtern.

Kernkonzepte

  • Zu den zugelassenen Personalkategorien gehören AD-Beamtinnen und AD-Beamte, Bedienstete auf Zeit der Funktionsgruppe AD sowie Vertragsbedienstete der Funktionsgruppe IV in der Kommission.
  • Bewerberinnen und Bewerber müssen während der letzten sechs vollständigen aufeinanderfolgenden Monate als AD-Beamtin bzw. AD-Beamter, Bedienstete bzw. Bediensteter auf Zeit der Funktionsgruppe AD oder Vertragsbedienstete bzw. Vertragsbediensteter der Funktionsgruppe IV in der Kommission tätig gewesen sein.
  • Bewerberinnen und Bewerber müssen während der letzten 12 vollständigen aufeinanderfolgenden Monate als Beamtin bzw. Beamter, Bedienstete bzw. Bediensteter auf Zeit oder Vertragsbedienstete bzw. Vertragsbediensteter in der Kommission tätig gewesen sein.
  • Vertragsbedienstete benötigen außerdem mindestens 36 vollständige Monate Dienstzeit in der Kommission als Beamtin bzw. Beamter, Bedienstete bzw. Bediensteter auf Zeit oder Vertragsbedienstete bzw. Vertragsbediensteter.
  • Agenturen und andere Organe werden für dieses Auswahlverfahren nicht als Dienstzeit bei der Kommission anerkannt.
  • Sprache 2 muss Englisch, Französisch oder Deutsch sein und wird für alle Tests verwendet.
  • Sprache 2 muss sich von der in Sysper eingetragenen Haupt- oder Erstsprache unterscheiden, sofern die Bewerberin oder der Bewerber nicht für das Auswahlverfahren eine andere Sprache auf Niveau C1 als Hauptsprache nachweist.
  • Bei der endgültigen Zulassungsprüfung werden Qualifikationen und einschlägige Berufserfahrung nach dem MCQ-Test in absteigender Reihenfolge der MCQ-Ergebnisse geprüft.

Prüfungsperspektiven

  • Eine Bewerberin oder ein Bewerber kann den MCQ-Test bestehen und dennoch die endgültige Zulassung nicht erhalten, wenn die Nachweise zur Berufserfahrung unzureichend sind.
  • Belege müssen der Bewerbung beigefügt werden; der Prüfungsausschuss stützt sich nicht auf Unterlagen, die lediglich in Sysper gespeichert sind.
  • Die Reservelisten werden anhand der Ergebnisse des mündlichen Tests von zugelassenen Bewerberinnen und Bewerbern erstellt, die den mündlichen Test bestanden haben.