Überblick
Die Auswahlabfolge dient dazu, interne Bewerberinnen und Bewerber der Kommission zunächst nach dienstrechtlicher Zulassung und Sprache, dann nach dem Ergebnis des fachbezogenen MCQ-Tests, anschließend nach der endgültigen Zulassung hinsichtlich Qualifikationen und Berufserfahrung und schließlich nach der Rangfolge im mündlichen Test zu filtern.
Kernkonzepte
- •Zu den zugelassenen Personalkategorien gehören AD-Beamtinnen und AD-Beamte, Bedienstete auf Zeit der Funktionsgruppe AD sowie Vertragsbedienstete der Funktionsgruppe IV in der Kommission.
- •Bewerberinnen und Bewerber müssen während der letzten sechs vollständigen aufeinanderfolgenden Monate als AD-Beamtin bzw. AD-Beamter, Bedienstete bzw. Bediensteter auf Zeit der Funktionsgruppe AD oder Vertragsbedienstete bzw. Vertragsbediensteter der Funktionsgruppe IV in der Kommission tätig gewesen sein.
- •Bewerberinnen und Bewerber müssen während der letzten 12 vollständigen aufeinanderfolgenden Monate als Beamtin bzw. Beamter, Bedienstete bzw. Bediensteter auf Zeit oder Vertragsbedienstete bzw. Vertragsbediensteter in der Kommission tätig gewesen sein.
- •Vertragsbedienstete benötigen außerdem mindestens 36 vollständige Monate Dienstzeit in der Kommission als Beamtin bzw. Beamter, Bedienstete bzw. Bediensteter auf Zeit oder Vertragsbedienstete bzw. Vertragsbediensteter.
- •Agenturen und andere Organe werden für dieses Auswahlverfahren nicht als Dienstzeit bei der Kommission anerkannt.
- •Sprache 2 muss Englisch, Französisch oder Deutsch sein und wird für alle Tests verwendet.
- •Sprache 2 muss sich von der in Sysper eingetragenen Haupt- oder Erstsprache unterscheiden, sofern die Bewerberin oder der Bewerber nicht für das Auswahlverfahren eine andere Sprache auf Niveau C1 als Hauptsprache nachweist.
- •Bei der endgültigen Zulassungsprüfung werden Qualifikationen und einschlägige Berufserfahrung nach dem MCQ-Test in absteigender Reihenfolge der MCQ-Ergebnisse geprüft.
Prüfungsperspektiven
- •Eine Bewerberin oder ein Bewerber kann den MCQ-Test bestehen und dennoch die endgültige Zulassung nicht erhalten, wenn die Nachweise zur Berufserfahrung unzureichend sind.
- •Belege müssen der Bewerbung beigefügt werden; der Prüfungsausschuss stützt sich nicht auf Unterlagen, die lediglich in Sysper gespeichert sind.
- •Die Reservelisten werden anhand der Ergebnisse des mündlichen Tests von zugelassenen Bewerberinnen und Bewerbern erstellt, die den mündlichen Test bestanden haben.