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Teil 2 - Datenbank 1: Bereich 1 Wettbewerbspolitik

4. Grundgerüst des Wettbewerbsrechts

Allee Kapitel

Überblick

Bereich 1 umfasst Wettbewerbsrecht, Wettbewerbspolitik und Wirtschaft in den Bereichen Kartellrecht, Zusammenschlüsse, staatliche Beihilfen, Verordnung über drittstaatliche Subventionen und Gesetz über digitale Märkte. Die Bekanntmachung nennt ausdrücklich die Artikel 101 bis 109 AEUV sowie das Verhältnis zwischen DMA und Wettbewerbsrecht.

Kernkonzepte

  • Artikel 101 AEUV richtet sich gegen Vereinbarungen und abgestimmte Verhaltensweisen zwischen unabhängigen Unternehmen, die den Wettbewerb beschränken.
  • Kartelle sind die eindeutigste Zuwiderhandlung gegen Artikel 101, insbesondere Preisabsprachen, Produktionsbeschränkungen und Marktaufteilungen.
  • Artikel 102 AEUV richtet sich gegen den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch Unternehmen.
  • Marktbeherrschung ist an sich nicht verboten; missbräuchliches Verhalten ist es.
  • Die Kontrolle staatlicher Beihilfen nach den Artikeln 107 bis 109 AEUV untersucht selektive Vorteile aus staatlichen Mitteln, die den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen und den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen.
  • Die Fusionskontrolle bewertet, ob ein Zusammenschluss den wirksamen Wettbewerb erheblich behindern würde.
  • Die EU-Fusionskontrollverordnung verleiht der Kommission die Zuständigkeit für Zusammenschlüsse mit unionsweiter Bedeutung.
  • Die FSR befasst sich mit Verzerrungen, die durch Subventionen von Regierungen aus Nicht-EU-Ländern verursacht werden.
  • Der DMA legt benannten Torwächtern Ex-ante-Verpflichtungen auf und ergänzt die Wettbewerbsregeln.

Prüfungsperspektiven

  • Halten Sie die Logik von Artikel 101, Artikel 102 und staatlichen Beihilfen getrennt.
  • Denken Sie bei DMA-Fragen daran, dass die DMA die Wettbewerbsregeln ergänzt; sie ersetzt Artikel 101 und 102 nicht.
  • Trennen Sie bei FSR-Fragen ausländische Subventionen von Beihilfen der Mitgliedstaaten.