Überblick
Bereiche, Reservelistenplätze, genaue Testzeiten, Mindestpunktzahlen, Rangfolge und EUFTE-Ablauf.
Modulstatus
- •Track: Profil des Auswahlverfahrens
- •Zuletzt überprüft: 2026-08-12
- •Umfang: Unabhängige EPSOHQ-Schulung, abgestimmt auf Anhang II; maßgeblich sind die offiziellen Bekanntmachungen und Mitteilungen an Bewerberinnen und Bewerber.
Veröffentlichtes Profil
EPSO/AST/157/25 stellt AST3-Assistentinnen und -Assistenten in drei Bereichen ein: Grafikdesign und Produktion visueller Inhalte (159 Reservelistenplätze), soziale Medien und digitale Kommunikation (150) sowie Webadministration (126). Bewerberinnen und Bewerber konnten sich nur für einen Bereich bewerben.
Testabfolge
- •Sprachlogikes Denken: 20 Fragen in 35 Minuten; Mindestpunktzahl 10/20.
- •Numerisches Denken: 10 Fragen in 20 Minuten.
- •Abstraktes Denken: 10 Fragen in 10 Minuten.
- •Für numerisches und abstraktes Denken gilt gemeinsam eine Mindestpunktzahl von 10/20.
- •Fachbezogener MCQ-Test: 30 Fragen in 40 Minuten; Mindestpunktzahl 15/30, deren Ergebnis für die Rangfolge verwendet wird.
- •EUFTE: 40 Minuten; Mindestpunktzahl 5/10; schriftlich in Sprache 2 unter Verwendung der bereitgestellten Unterlagen zu EU-Themen.
Logik der Rangfolge
Der fachbezogene MCQ-Test ist sowohl eine Zugangshürde als auch ein Instrument für die Rangfolge. Die Zulassung und EUFTE-Bearbeitung erfolgen in der Regel für Kandidatinnen und Kandidaten mit den höchsten Fachpunktzahlen, bis zu etwa dem 1.5-Fachen der angestrebten Zahl an Reservelistenplätzen im jeweiligen Bereich. Streben Sie mehr als die Mindestpunktzahl an.
Lernmethode
Nutzen Sie für jede Fachfrage einen Entscheidungszyklus von 80 Sekunden: Ordnen Sie die Aufgabe ein, bestimmen Sie den maßgeblichen Grundsatz, schließen Sie Optionen aus, die ein anderes Kommunikationsproblem lösen, und prüfen Sie anschließend die gewählte Maßnahme anhand von Zielgruppe, Kanal, Barrierefreiheit, Nachweisen und institutionellen Vorgaben.
Quellenabgrenzung
Dieses Modul fasst das veröffentlichte Testprofil zusammen. Maßgeblich sind die offizielle Bekanntmachung, Berichtigungen und die Korrespondenz mit Bewerberinnen und Bewerbern.