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Standardmäßiges EPSO-EU-WissenVorbereitungstraining · Bekanntmachung steht noch aus

EU-Organe und Zuständigkeiten

Vorausschauendes Training. Bekanntmachung, Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsformat wurden noch nicht veröffentlicht.EPSO-Vorschau öffnen
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Überblick

Organe, Zuständigkeiten, begrenzte Einzelermächtigung, Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und der Kontext der digitalen EU-Politik.

Modulstatus

  • Bereich: Allegemeines EPSO-EU-Wissen
  • Zuletzt überprüft: 2026-08-04
  • Umfang: Nur Vorbereitung. Die Bekanntmachung des Auswahlverfahrens wurde noch nicht veröffentlicht.

Rollen der Organe

Der Europäische Rat legt die allgemeinen politischen Zielvorstellungen und Prioritäten der Union fest, übt jedoch keine gesetzgeberischen Funktionen aus. Die Kommission fördert das allgemeine Interesse, schlägt den Großteil der Rechtsvorschriften der Union vor, führt den Haushalt aus und überwacht gemäß den Verträgen die Anwendung des Unionsrechts. Parlament und Rat üben im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren gemeinsam die Gesetzgebungs- und Haushaltsfunktionen aus.

Der Gerichtshof der Europäischen Union sichert die Wahrung des Rechts bei der Auslegung und Anwendung der Verträge. Die Europäische Zentralbank verwaltet den Euro und führt die Geldpolitik für die Mitgliedstaaten des Euroraums durch. Der Rechnungshof prüft, ob die Einnahmen und Ausgaben der Union rechtmäßig und ordnungsgemäß sind und wirtschaftlich verwaltet werden.

Zuständigkeit und Handeln

Der Grundsatz der begrenzten Einzelermächtigung bedeutet, dass die Union nur innerhalb der Zuständigkeiten tätig wird, die ihr von den Mitgliedstaaten übertragen wurden. Die Subsidiarität gilt für nicht ausschließliche Zuständigkeiten: Maßnahmen der Union sollten gegenüber Maßnahmen der Mitgliedstaaten einen Mehrwert bieten. Verhältnismäßigkeit bedeutet, dass Maßnahmen der Union nicht über das hinausgehen dürfen, was zur Erreichung der Ziele der Verträge erforderlich ist.

Digitale Maßnahmen der EU können Binnenmarktvorschriften, Forschungsprogramme, Normung, Beschaffung und Koordinierung verbinden. Fachleute sollten den rechtlichen Akteur, die Zuständigkeit und das Instrument bestimmen, bevor sie eine technische Lösung wählen.