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Beide Felder Beta Geprüft 31 Jul 2026

EPSO-Auswahlverfahren für Steuerfachleute

EPSOHQ steht in keiner Verbindung zu EPSO oder den EU-Institutionen. Dieses Korpus dient der Prüfungsvorbereitung und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Maßgeblich sind die offiziellen Informationen. Offizielle Bekanntmachung des Auswahlverfahrens öffnen

Allee Modul

Überblick

Ablauf des Auswahlverfahrens, Zulassungsvoraussetzungen, Tests, Bewertung, Rechtsbehelfe und Vorbereitungsstrategie für beide Steuerbereiche.

Modulstatus

  • Bereich: Beide Fachgebiete
  • Korpusmodul: Leitfaden zum Auswahlverfahren
  • Zuletzt überprüft: 2026-07-31
  • Zweck: Vorbereitung auf das EPSO-Auswahlverfahren; keine Rechts- oder Steuerberatung.

Die Bewerbungs- und Testphase für EPSO/AD/422/25 ist abgeschlossen. In diesem Kapitel werden die Regeln des Auswahlverfahrens und das Testmodell in der am 31. Juli 2026 überprüften Fassung dokumentiert.

1. Das Auswahlverfahren auf einen Blick

PunktEinzelheiten
ReferenzEPSO/AD/422/25 — Fachgebiet 1: Direkte Steuern, einschließlich Steuerrecht (EPSO/AD/422/25–1); Fachgebiet 2: Indirekte Steuern, einschließlich Steuerrecht (EPSO/AD/422/25–2)
BekanntmachungABl. C/2025/203, 17. Januar 2025 (Auswahlverfahren aufgrund von Befähigungsnachweisen und Prüfungen)
BesoldungsgruppeAD 6 (Einstiegsbesoldungsgruppe für Fachkräfte)
PlätzeFachgebiet 1: 118; Fachgebiet 2: 122 (insgesamt 240) — Bewerberinnen und Bewerber dürfen sich nur für ein Fachgebiet bewerben
Bewerbungen17. Januar – 19. Februar 2025, 12:00 Uhr Brüsseler Zeit (für Fachgebiet 2 wurden 1,328 Bewerberinnen und Bewerber registriert)
TestsAllee an einem Tag, dem 3. April 2025, unter Fernaufsicht (Tests zum logischen Denken um 10:00 Uhr, fachbezogener Multiple-Choice-Test um 13:00 Uhr, schriftlicher Test um 15:30 Uhr)
NachweiseFrist für das Hochladen: 16. April 2025, 12:00 Uhr
ReservelisteVoraussichtliche Veröffentlichung Ende Juli / Anfang August 2026; Stand 31. Juli 2026 weiterhin „Laufend“
BeschäftigungsorteBrüssel, Luxemburg, Straßburg
Wichtigster ArbeitgeberEU-Organe im Allegemeinen; das Profil ist hauptsächlich auf die Europäische Kommission — GD TAXUD ausgerichtet (Fachgebiet 2 umfasst auch Prüfungen der MwSt.-Eigenmittel durch die GD Haushalt)

2. Das Berufsbild — typische Aufgaben (Anhang II der Bekanntmachung)

FachgebietHauptaufgaben
Fachgebiet 1 — Direkte SteuernPolitik und Rechtsvorschriften entwickeln und bewerten; nationale Vorschriften und Vorschriften von Drittländern beurteilen; Anfragen und Beschwerden bearbeiten; Rechtsgutachten sowie Unterlagen für Gerichts- und Vertragsverletzungsverfahren erstellen; Vorschriften über staatliche Beihilfen im Steuerbereich durchsetzen; die Verwaltungszusammenarbeit und den Informationsaustausch unterstützen; die EU bei internationalen Steuerangelegenheiten vertreten; Projekte und Haushaltsmittel verwalten.
Fachgebiet 2 — Indirekte SteuernVorschriften über indirekte Steuern entwickeln, anwenden und durchsetzen; Anfragen, Beschwerden und Unterlagen für Vertragsverletzungsverfahren bearbeiten; Vorschriften über staatliche Beihilfen im Steuerbereich durchsetzen; Prüfungen der MwSt.-Eigenmittel in den Mitgliedstaaten planen und durchführen; internationale Verhandlungen, Analysen, Rechnungsführung, Audits und Projektmanagement unterstützen.

3. Zulassungsvoraussetzungen

Allegemeine Voraussetzungen: EU-Staatsbürgerschaft und uneingeschränkte Ausübung der staatsbürgerlichen Rechte; Erfüllung der Verpflichtungen aus den Wehrgesetzen; charakterliche Eignung.

Sprachen (neues EPSO-Verfahren — freie Wahl aus den 24 Amtssprachen der EU):

  • Sprache 1: C1 in allen vier Sprachfertigkeiten (für die Tests zum logischen Denken).
  • Sprache 2: mindestens B2, muss sich von L1 unterscheiden (für den fachbezogenen Multiple-Choice-Test und die schriftliche Prüfung).
  • Die Sprachwahl wird im Bewerbungsformular verbindlich festgelegt.

Ausbildung und Berufserfahrung — drei Wege (für beide Fachgebiete identisch):

WegAbschlussBerufserfahrung
(i)Hochschulabschluss nach einem mindestens 3-jährigen Studium in einem der aufgeführten Bereichemindestens 4 Jahre einschlägige Berufserfahrung
(ii)Hochschulabschluss nach einem mindestens 4-jährigen Studium in einem der aufgeführten Bereiche (oder ein weiterführender Abschluss — Master/Promotion — in einem der aufgeführten Bereiche, unabhängig vom ersten Studienabschluss)mindestens 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung
(iii)Hochschulabschluss nach einem mindestens 3-jährigen Studium in einem beliebigen Bereichmindestens 6 Jahre einschlägige Berufserfahrung

Aufgeführte Studienbereiche: nationales oder internationales Steuerwesen; Rechtswissenschaften; Wirtschaftswissenschaften; Finanzwesen; Unternehmensführung oder Betriebswirtschaft; Rechnungswesen.

„Einschlägige“ Berufserfahrung muss sowohl einem Bereich nach Kriterium A als auch einer Tätigkeit nach Kriterium B entsprechen:

  • Bereiche in Fachgebiet 1 (A): direkte Besteuerung (Körperschaftsteuer, Einkommensteuer); internationale direkte Besteuerung; Verrechnungspreise; Verwaltungszusammenarbeit einschließlich Meldepflichten/Informationsaustausch; Anwendung und Durchsetzung der Vorschriften zur direkten Besteuerung für eine Steuerbehörde oder die Justiz; Vorschriften über staatliche Beihilfen im Bereich der direkten Besteuerung.
  • Tätigkeiten in Fachgebiet 1 (B): Entwicklung von Politik oder Rechtsvorschriften; Umsetzung, Durchsetzung, Überwachung und Evaluierung; Koordinierung/Verhandlung/Vertretung; politische, rechtliche oder wissenschaftliche Analyse und Beratung; Überwachung steuerlicher Maßnahmen im Hinblick auf staatliche Beihilfen; akademische Forschung oder Lehre; Prüfung direkter Steuern; Steuerstreitverfahren.
  • Bereiche in Fachgebiet 2 (A): Mehrwertsteuer; Verwaltungszusammenarbeit im Bereich der indirekten Besteuerung und Steuerdurchsetzung; allgemeine Verbrauchsteuerregelungen; gesundheitsbezogene Steuern (Alkohol, Tabak); Energie- und Umweltbesteuerung; Kraftfahrzeugbesteuerung; sonstige indirekte Steuern; staatliche Beihilfen im Bereich der indirekten Besteuerung.
  • Tätigkeiten in Fachgebiet 2 (B): wie in Fachgebiet 1, zusätzlich Rechnungswesen, Prüfung von Jahresabschlüssen/Konten und Prüfung indirekter Steuern.

Regeln für die Anrechnung der Berufserfahrung: Sie muss nach Erwerb des qualifizierenden Abschlusses erworben worden sein und aus einer tatsächlich ausgeübten, vergüteten beruflichen Tätigkeit bestehen; anteilige Anrechnung entsprechend dem Anteil einschlägiger Aufgaben (>75% einschlägig → Anrechnung zu 100%; 50–75% → 75%; 25–50% → 50%; <25% → 0); eine abgeschlossene Promotion wird mit bis zu 3 Jahren angerechnet; Teilzeitarbeit wird anteilig angerechnet.

Abschlüsse (Anhang III + Anhang I §2.2): Anhang III enthält unverbindliche („grundsätzlich“ geltende) Beispiele für die nationalen Mindestqualifikationen der einzelnen Mitgliedstaaten und des Vereinigten Königreichs — für AD 6 gelten die beiden Spalten für Hochschulabschlüsse (mindestens 3 Jahre bzw. mindestens 4 Jahre). Unabhängig vom Ausstellungsland müssen Abschlüsse von einer zuständigen Behörde eines Mitgliedstaats anerkannt sein; für Nicht-EU-Abschlüsse ist eine Gleichwertigkeitsbescheinigung erforderlich. Bis zum 31. Dezember 2020 verliehene britische Abschlüsse werden ohne Gleichwertigkeitsbescheinigung anerkannt; für britische Abschlüsse, die ab dem 1. Januar 2021 verliehen wurden, ist eine von der Behörde eines EU-Mitgliedstaats ausgestellte Gleichwertigkeitsbescheinigung erforderlich. Die Zulassung wird durch Abgleich der Angaben in der Bewerbung mit den Nachweisen geprüft, die bis zum Stichtag für die Einreichung der Unterlagen hochgeladen sein müssen — fehlende Unterlagen können dazu führen, dass eine Qualifikation oder die gesamte Bewerbung für ungültig erklärt wird.

4. Auswahlverfahren und Prüfungen

Das EPSO-Modell ab 2025: kein Talentfilter, kein Assessment-Center, kein EPSO-Vorstellungsgespräch. Allee Personen, die sich fristgerecht bewerben, werden zu den Prüfungen eingeladen. Die Entscheidung erfolgt ausschließlich anhand einer einzigen fernbeaufsichtigten Prüfungssitzung und einer anschließenden Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen.

TestSpracheFragenDauerPunktzahlMindestpunktzahlFunktion
Sprachlogisches DenkenL12035 Min./2010/20bestanden/nicht bestanden
ZahlenverständnisL11020 Min./10zusammen 10/20bestanden/nicht bestanden
Abstraktes DenkenL11010 Min./10(zusammen mit Zahlenverständnis)bestanden/nicht bestanden
Fachbezogener Multiple-Choice-TestL23040 Min./3015/30einziger Test für die Rangfolge
Schriftliche PrüfungL2aufgabenbasiert40 Min./105/10bestanden/nicht bestanden

So funktioniert die Bewertung:

  1. Zunächst werden die Tests zum logischen Denken korrigiert — sie werden nur als bestanden oder nicht bestanden gewertet und fließen niemals in die Rangfolge ein.
  2. Alleein die Punktzahl im fachbezogenen Multiple-Choice-Test bestimmt die Rangfolge der Bewerberinnen und Bewerber innerhalb des jeweiligen Fachgebiets.
  3. Die schriftliche Prüfung wird nur für die Bestplatzierten der Rangfolge des Multiple-Choice-Tests bewertet — höchstens für das 1.5-Fache der Zahl der Listenplätze (≈177 Prüfungsarbeiten in Fachgebiet 1, ≈183 in Fachgebiet 2). Bewertet wird die schriftliche Kommunikationsfähigkeit (Aufbau, Klarheit, Argumentation), nicht die Sprachbeherrschung. Grundlage sind Unterlagen, die vor dem Prüfungstag auf der EPSO-Seite des Auswahlverfahrens veröffentlicht werden („Schriftliche Prüfung — Prüfungsmaterial des Auswahlverfahrens“) — dieselben Unterlagen werden während der Prüfung bereitgestellt.
  4. Die Zulassungsvoraussetzungen werden nach den Prüfungen parallel zur Bewertung der schriftlichen Prüfung und nur für diesen Personenkreis in Höhe des 1.5-Fachen überprüft.
  5. In die Reservelisten (in alphabetischer Reihenfolge) werden Bewerberinnen und Bewerber aufgenommen, die alle Mindestpunktzahlen erreicht haben, im Multiple-Choice-Test eine ausreichend hohe Platzierung erzielt haben und deren Zulassung bestätigt wurde. Die Aufnahme ist kein Stellenangebot — die einstellenden Dienststellen wählen Personen aus der Liste für Vorstellungsgespräche aus.

Fernbeaufsichtigung: Die Auswahlverfahren des Jahres 2025 wurden über die Plattform TestWe durchgeführt; Bewerberinnen und Bewerber müssen die technischen Vorabprüfungen und einen Probetest im Voraus absolvieren — andernfalls sind technische Beschwerden unzulässig, sofern keine höhere Gewalt vorliegt.

Schriftliche Prüfung — Anforderungen laut Bekanntmachung

Abschnitt 4.3.2(d) verpflichtet die Bewerberinnen und Bewerber, eine Aufgabe anhand fachbezogener Dokumente zu bearbeiten, die vor dem Test veröffentlicht und während des Tests erneut bereitgestellt werden. In der Bekanntmachung heißt es: „Der schriftliche Test ist kein Sprachtest.“ EPSO bewertet die schriftliche Kommunikationsfähigkeit anhand veröffentlichter Bewertungskriterien.

Regeln für Benachrichtigungen und Kommunikation (Anhang I)
  • Die Ergebnisse werden erst am Ende des Auswahlverfahrens mitgeteilt, unabhängig davon, welche Phase eine Bewerberin oder ein Bewerber erreicht hat; wer die Mindestpunktzahl nicht erreicht, scheidet aus, und die später eingereichten Prüfungsarbeiten werden nicht mehr bearbeitet.
  • Die Bewerberinnen und Bewerber müssen ihr Bewerberkonto mindestens alle 3 Kalendertage überprüfen – zeitkritische Informationen werden dort eingestellt, und das Risiko versäumter Fristen tragen die Bewerberinnen und Bewerber.
  • EPSO kommuniziert in einer Sprache, für die die Bewerberin oder der Bewerber Lesekenntnisse auf dem Niveau B2+ angegeben hat.
  • Bei Punktegleichstand um den letzten Platz in einer Phase werden alle punktgleichen Bewerberinnen und Bewerber zugelassen (und bei Punktegleichstand um den letzten Platz auf der Reserveliste werden alle Betroffenen aufgenommen).
Rechtsbehelfe und Beschwerden (Anhang I §7 – genaue Fristen)
RechtsbehelfFristHinweise
Technischer/organisatorischer Zwischenfall während der TestsUnverzüglich melden und EPSO innerhalb von 3 Kalendertagen nach dem Test kontaktierenEine ausführliche Beschreibung und Nachweise über Versuche, den Helpdesk zu kontaktieren, müssen beigefügt werden; unzulässig, wenn die vorgeschriebenen Überprüfungen vor dem Test nicht durchgeführt wurden
Beschwerde zu einer Multiple-Choice-Frage („Neutralisierung“)3 Kalendertage ab dem TestDer Prüfungsausschuss kann die Frage streichen und ihre Punkte auf die verbleibenden Fragen verteilen; unklare Beschwerden über Übersetzungen werden nicht berücksichtigt. Gegen die Ergebnisse der Multiple-Choice-Tests kann keine Überprüfung beantragt werden.
Antrag auf Überprüfung einer Entscheidung des Prüfungsausschusses5 Kalendertage ab Veröffentlichung der Entscheidung im BewerberkontoDer Prüfungsausschuss verfügt „bei Werturteilen über einen weiten Ermessensspielraum“; rechtliche Argumente werden nicht beantwortet
Verwaltungsbeschwerde, Art. 90(2) des Statuts3 Monate ab Mitteilung (oder ab der Überprüfungsentscheidung)Die Entscheidung trifft die Direktorin bzw. der Direktor von EPSO, die bzw. der ein Werturteil des Prüfungsausschusses nicht aufheben kann – Verfahrensfehler/offensichtliche Fehler werden an den Prüfungsausschuss zurückverwiesen
KlageArt. 270 AEUV / Art. 91 des Statuts, Gericht der Europäischen UnionGegen Entscheidungen von EPSO; nur nach einer Beschwerde gemäß Art. 90(2) zulässig
Europäischer BürgerbeauftragterNach Ausschöpfung der internen Rechtsbehelfe bei EPSOKeine aufschiebende Wirkung auf andere Fristen
Chancengleichheit

Abschnitt 5 der Bekanntmachung (wörtlich): „Bewerberinnen und Bewerber mit einer Behinderung oder einer Erkrankung, die ihre Fähigkeit zur Teilnahme an den Tests beeinträchtigen könnte, sollten dies in ihrem Bewerbungsformular angeben und das auf der EPSO-Website beschriebene Verfahren zur Beantragung angemessener Vorkehrungen befolgen.“

Integrität und Ausschluss (Anhang I §6)

Ein Ausschluss – in jeder Phase möglich – erfolgt bei: mehreren Bewerberkonten; Bewerbungen über mehrere Kanäle; falschen oder nicht belegten Erklärungen; Täuschung, Aufzeichnung von Tests oder Manipulation ihres Ablaufs; unbefugter Kontaktaufnahme mit einem Mitglied des Prüfungsausschusses; Nichtangabe eines Interessenkonflikts; auffälliger Kennzeichnung von Prüfungsarbeiten. „Bei Betrug oder versuchtem Betrug kann EPSO beschließen, eine Bewerberin oder einen Bewerber für einen begrenzten Zeitraum von künftigen Auswahlverfahren auszuschließen.“ Die Beratungen des Prüfungsausschusses sind geheim; Bewerberinnen und Bewerber dürfen sich ausschließlich schriftlich über das Bewerberkonto an den Prüfungsausschuss wenden.

Was die Bekanntmachung NICHT enthält (anhand des vollständigen ABl.-Textes überprüft)
  • Keinen Lehrplan oder Themenkatalog für den fachbezogenen Multiple-Choice-Test – lediglich „bezogen auf das vom Bewerber gewählte Fachgebiet“ (Abschnitt 4.3.2(c)); die Definitionen der Fachgebiete und die Aufgaben bilden de facto den Lehrplan.
  • Keine beschreibenden Darstellungen der Fachgebiete (anders als in der Bekanntmachung von 2018).
  • Keine Gültigkeitsdauer der Reserveliste (die Gültigkeit wird nach der Veröffentlichung von EPSO administrativ festgelegt und verlängert).
  • Kein Rücktrittsverfahren – wer einen Test nicht bucht, nicht antritt oder nicht abschließt, scheidet schlicht aus dem Verfahren aus, sofern keine höhere Gewalt nachgewiesen wird.

5. Inhalt des fachbezogenen Multiple-Choice-Tests

Es gibt keinen offiziellen Lehrplan als Anhang. Der Prüfungsstoff des Multiple-Choice-Tests ist das in der Bekanntmachung definierte „Fachgebiet des Auswahlverfahrens“. In der Praxis sollte die Vorbereitung Folgendes abdecken:

Fachgebiet 1 – Direkte Steuern: Körperschaftsteuer; Einkommensteuer; internationale direkte Besteuerung (OECD/BEPS, Säule Zwei); Verrechnungspreise; Verwaltungszusammenarbeit und Informationsaustausch (DAC 1–9, FASTER); Durchsetzung und Rechtsstreitigkeiten (EuGH); verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich und die EU-Liste; steuerliche Beihilfen; aktuelle Entwicklungen der EU-Gesetzgebung. → Siehe Direkte Steuern.

Fachgebiet 2 – Indirekte Steuern: das EU-Mehrwertsteuersystem (Richtlinie 2006/112/EG in seiner Gesamtheit); elektronischer Handel und ViDA; Mehrwertsteuerbetrug und Verwaltungszusammenarbeit; Verbrauchsteuern (allgemeines System, Alkohol, Tabak, Energie); Umwelt- und Gesundheitssteuern; Kraftfahrzeugbesteuerung; Mehrwertsteuer-Eigenmittel; staatliche Beihilfen bei indirekten Steuern; Rechtsprechung des EuGH. → Siehe Indirekte Steuern.

Für beide Fachgebiete sind außerdem Kenntnisse der institutionellen Ebene erforderlich (Rechtsgrundlagen, Entscheidungsverfahren, Akteure, internationale Organisationen). → Siehe EU-Steuerpolitik und Institutionen.

6. Besoldungsgruppe, Gehalt und Laufbahn

  • Die Funktionsgruppe AD reicht von AD 5 bis AD 16. AD 5 ist die Eingangsbesoldungsgruppe für Hochschulabsolventen; AD 6/AD 7 sind die üblichen Eingangsbesoldungsgruppen bei Auswahlverfahren für Fachkräfte, die mehrere Jahre Berufserfahrung voraussetzen.
  • Monatliches Grundgehalt (Besoldungstabelle in Art. 66 des Statuts, ab 1. Juli 2025): AD 6, Dienstaltersstufe 1 ≈ €6,961, ansteigend auf ≈ €7,876 in Dienstaltersstufe 5 (zum Vergleich: AD 5, Dienstaltersstufe 1 ≈ €6,153; AD 7, Dienstaltersstufe 1 ≈ €7,876). Die Einstellung erfolgt in Dienstaltersstufe 1 oder 2.
  • Gegebenenfalls kommen hinzu: Auslandszulage (16% des Grundgehalts), Haushalts- und Kinderzulagen. EU-Gehälter unterliegen der EU-Steuer, nicht der nationalen Einkommensteuer. Der Aufstieg in die nächste Dienstaltersstufe erfolgt alle 2 Jahre; Beförderungen richten sich nach Art. 45 des Statuts; Laufbahnen ohne Führungsverantwortung können AD 12+ erreichen.

7. Geschichte und Ausblick des Auswahlverfahrens

  • EPSO/AD/363/18 (ABl. C 368 A vom 11. Okt. 2018) – das vorherige Auswahlverfahren im Steuerbereich: AD 7, Fachgebiete Zoll (40) und Steuern (40) für die Kommission/GD TAXUD; altes Modell mit Talentfilter und Assessment-Center in Brüssel; Reservelisten im Juli 2019. Das Verfahren führte zu Rechtsprechung über Prüfungsausschüsse (EuG T-804/19; EuGH C-102/22 P).
  • EPSO/AD/394/21 wird häufig fälschlicherweise als Auswahlverfahren im Steuerbereich in Erinnerung behalten – tatsächlich betraf es die Betrugsbekämpfung (OLAF, Ermittlungen in den Bereichen Zoll/Handel/Tabak/Fälschungen).
  • EPSO/AD/422/25 war seit rund sieben Jahren das erste ausschließlich dem Steuerbereich gewidmete Auswahlverfahren und bot 240 Plätze auf der Reserveliste, verglichen mit 40 Plätzen im Steuerbereich bei EPSO/AD/363/18.
  • Die von EPSO veröffentlichte Planung für 2026 und der Plan für 2027 enthielten zum Zeitpunkt der Überprüfung kein weiteres Auswahlverfahren im Steuerbereich. Das Material bleibt für Einstellungen von der Reserveliste sowie für Tätigkeiten als CAST-Bedienstete oder Bedienstete auf Zeit bei der GD TAXUD relevant.

8. Vorbereitungsstrategie

  1. Nutzen Sie die Bekanntmachung des Auswahlverfahrens als maßgebliches Dokument für den Prüfungsumfang – die Definitionen der Fachgebiete, die Zulassungskriterien und die Aufgaben grenzen ein, was EPSO prüfen darf.
  2. Die Tests zum logischen Denken sind Hürden, keine Ranglistentests – trainieren Sie frühzeitig Schnelligkeit und Genauigkeit. Beim abstrakten Denken steht pro Frage eine Minute zur Verfügung.
  3. Der fachbezogene Multiple-Choice-Test entscheidet alles – 30 Fragen in 40 Minuten, in Ihrer Sprache 2. Die Tiefe Ihrer Kenntnisse des EU-Steuerrechts bestimmt Ihre Platzierung; lernen Sie die Funktionsweise von Richtlinien, Zahlen, Daten und Rechtsprechung, nicht nur Konzepte.
  4. Verfolgen Sie aktuelle Entwicklungen – in Multiple-Choice-Tests von Auswahlverfahren für Fachkräfte werden regelmäßig neue Rechtsvorschriften und noch anhängige Vorhaben geprüft (z. B. ViDA-Phasen, Safe-Harbour-Regelungen der Säule Zwei, DAC9, Aktualisierungen der EU-Liste).
  5. Üben Sie den schriftlichen Test in L2 unter Zeitdruck: 40 Minuten, dokumentengestützte Textabfassung; Aufbau und Klarheit werden anhand veröffentlichter Bewertungskriterien beurteilt.
  6. Absolvieren Sie vollständige Probetests, die das eintägige Format nachbilden – drei unmittelbar aufeinanderfolgende Testblöcke unter den Bedingungen einer Online-Fernaufsicht.