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Profil des AuswahlverfahrensVerifiziert 2026-07-31

Leitfaden zum Auswahlverfahren und exaktes geändertes Testprofil

Überblick

Drei Fachgebiete, ursprüngliche Zielzahlen, 24-Sprachenregelung, exakte Bearbeitungszeiten, Mindestpunktzahlen, Rangfolge und Bearbeitungsreihenfolge.

Modulstatus

  • Themenbereich: Profil des Auswahlverfahrens
  • Zuletzt überprüft: 2026-07-31
  • Geltungsbereich: Unabhängiges Archiv und Schulungsangebot. Maßgeblich sind die offiziellen Bekanntmachungen, die Seiten zu den Fachgebieten und die Mitteilungen an die Bewerberinnen und Bewerber.

Rechtsverbindlicher Rahmen

Mit EPSO/AD/402/23 wurden Beamtinnen und Beamte der Funktionsgruppe AD 6 in drei Fachgebieten eingestellt:

  1. Mikroökonomie/Makroökonomie — ursprüngliche Zielzahl: 300.
  2. Finanzökonomie — ursprüngliche Zielzahl: 348.
  3. Industrieökonomie — ursprüngliche Zielzahl: 322.

Die ursprüngliche Gesamtzielzahl betrug 970. Bewerberinnen und Bewerber konnten sich nur für ein Fachgebiet bewerben. Die Aufnahme in eine Reserveliste begründet keinen Anspruch auf Einstellung.

Exakte geänderte Testmatrix

TestSpracheFragenDauerBestehensregel
ZahlenverständnisSprache 11020 MinutenSeparat 6/10
Sprachlogisches DenkenSprache 12035 MinutenZusammen mit abstraktem Denken: 15/30
Abstraktes DenkenSprache 11010 MinutenZusammen mit sprachlogischem Denken: 15/30
Fachbezogener Multiple-Choice-TestSprache 23040 Minuten15/30 und eines der höchsten Ergebnisse im jeweiligen Fachgebiet
Schriftlicher TestSprache 245 Minuten5/10

Für das Zahlenverständnis gilt eine separate Mindestpunktzahl. Die Ergebnisse im sprachlogischen und abstrakten Denken werden addiert. Das Erreichen von 15/30 im fachbezogenen Multiple-Choice-Test ist erforderlich, begründet jedoch noch keine für die Rangfolge maßgebliche Auswahlgrenze.

Bearbeitungsreihenfolge

Zuerst werden die Ergebnisse der Tests zum logischen Denken bearbeitet. Wer diese Tests besteht, wird anschließend anhand des Ergebnisses im Fachgebiet in eine Rangfolge aufgenommen. Die schriftlichen Arbeiten und die Zulassungsberechtigung werden in absteigender Reihenfolge der Ergebnisse im fachbezogenen Multiple-Choice-Test für höchstens das 1.5-Fache der je Fachgebiet angestrebten Zahl erfolgreicher Bewerberinnen und Bewerber geprüft. Die Reservelisten richten sich anschließend nach der Rangfolge im Fachgebiet, den Mindestpunktzahlen und dem Ergebnis der Prüfung der Zulassungsberechtigung.

Sprachenregelung

Für Sprache 1 waren mindestens Kenntnisse auf Niveau C1 erforderlich. Für Sprache 2 waren mindestens Kenntnisse auf Niveau B2 erforderlich; sie musste sich von der ersten Sprache unterscheiden. Gewählt werden konnten zwei beliebige der 24 Amtssprachen der EU. Die Tests zum logischen Denken wurden in Sprache 1 abgelegt. Der fachbezogene Multiple-Choice-Test und der schriftliche Test wurden in Sprache 2 abgelegt.

Offizielle Links

Unabhängiges Archiv und Training. Offizielle geänderte Bekanntmachung prevails.